Kommunale Förderung (Mietzuschuss) neuer Betriebe in der Bad Wildbader Fußgängerzone

Fußgängerzone in der Bad Wildbader Innenstadt
Bild vergrößern
Fußgängerzone in der Bad Wildbader Innenstadt

Spielen Sie mit dem Gedanken, einen netten Laden in der Fußgängerzone von Bad Wildbad aufzumachen? Oder einen kundennahen Dienstleistungsbetrieb zu eröffnen? Vielleicht möchten Sie gerne Gäste mit gastronomischen Spezialitäten erfreuen?

Die Stadt Bad Wildbad unterstützt Sie gerne!

Und zwar mit einer „kommunalen Förderung (Mietzuschuss) neuer Betriebe in der Bad Wildbader Fußgängerzone“.

Um Leerstände in der Fußgängerzone wieder zu beleben bzw dem Leerstand entgegenzuwirken, hat der Gemeinderat – initiiert durch das Gutachten der imakomm Akademie zur „Zukunftsinitiative Innenstadt“ vom Juli 2017 – am 9. April 2019 die kommunale Förderung von Start-up-Unternehmen beschlossen. 

Gefördert werden Neueröffnungen bzw. Neuansiedlungen von Einzelhandelsgeschäften, gastronomischen Betrieben und Dienstleistungsbetrieben mit Kundenverkehr in der Fußgängerzone Wilhelmstraße.

Die kommunale Förderung in Bad Wildbad erfolgt als Zuschuss der Stadt zu den Mietkosten (pro Monat 4 Euro pro qm der Verkaufs-/Geschäftsfläche).

Der Zuschuss zur Miete wird für einen Zeitraum von einem Jahr (12 Monate) gewährt.

Zusätzlich erhält der Betrieb zur Eröffnung von der Stadt Bad Wildbad ein einmaliges „Werbepaket“, das aus einem Pressebericht anlässlich der Eröffnung, drei von der Stadt finanzierten Anzeigen, dem Eintrag des Betriebs auf der Homepage der Stadt sowie der Meldung zur Betriebseröffnung auf der Facebook-Seite der Touristik Bad Wildbad besteht.

Fördervoraussetzungen, Förderbedingungen und weitere wichtige Infos sind der Richtlinie zu entnehmen.

Für den Antrag auf Förderung füllen Sie bitte das Antragsformular vollständig aus und schicken es mit  dem unterschriebenen Infoblatt zur Datenerhebung an das

Stadtmarketing Bad Wildbad, Dr. Marina Lahmann, Kernerstr. 11, 75323 Bad Wildbad

Wir weisen darauf hin, dass für die Förderung nur ein begrenzter Etat zur Verfügung steht und ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht besteht. Das Förderprogramm wurde vom Gemeinderat um weitere drei Jahre verlängert und läuft bis 31.12.2024.